Berufsschule - Gestaltungstechnik
Fachpraktiker Maler_in und Lackierer_in
Was macht ein_e Fachpraktiker_in Maler_in und Lackierer_in?
„Fachpraktiker_in Maler_in und Lackierer_in
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (…) (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m Handwerksordnung (HwO)) sind an Arbeiten rund um die farbliche Gestaltung von Gebäuden und Innenräumen (…) beteiligt. Sie gestalten oder renovieren Fassaden durch Streichen oder Beschichten und widmen sich dem Schutz von Oberflächen gegen Verwitterung und Umwelteinflüsse. Bei der Renovierung von Innenräumen lösen sie alte Tapeten ab, schneiden neue Tapeten zu und arbeiten beim Tapezieren der Wände mit. Frühere Anstriche waschen sie ab oder entfernen sie mit anderen Techniken. Sie grundieren und streichen Wände, Heizkörper, Türen und Fenster. Auch das Verlegen von Bodenbelägen wie Teppichböden oder Linoleumbelägen kann zu ihren Aufgaben gehören.“
Organisation der Ausbildung:
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Ausbildungsbetriebe: Überbetriebliche Träger
- Zuständige Stelle: Handwerkskammer
- Unterrichtsorganisation: Teilzeitunterricht
1. Ausbildungsjahr: 1 - 2 Schultage
2. Ausbildungsjahr: 1 - 2 Schultage
3. Ausbildungsjahr: 1 Schultag
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Projekte / Förderung / Wettbewerbe
- Ausbildung zum Maler_in und Lackierer_in
Kosten
- Eigenanteil an Lehr- und Lernmitteln
- Verbrauchskostenbeteiligung z.Zt. 10 €/Jahr
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Kontaktieren Sie bitte die Bildungsgangleiterin:
Frau Steffen
Tel.: 0571/837010
E-Mail: I.Steffen@lsbk.de