Sicherer Job gesucht? Gerne im sozialen Bereich? – Erzieher_innenausbildung am Leo!
PiA ab Schuljahr 2023/24 möglich.

Im nächsten Schuljahr ist die Erzieher_innenausbildung auch als PiA möglich. PiA bedeutet praxisintegrierte Ausbildung und ist eine Form der Fachschule in Vollzeitform.
Der Vorteil zum bisherigen Angebot: In der PiA wird ein Vertrag zwischen der ausbildenden Einrichtung und dem/der Studierenden geschlossen. In diesem Vertrag ist geregelt, dass eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Klartext: Man erhält Geld während der drei Jahre Ausbildung!
Anders als in der Fachschule Sozialpädagogik Vollzeit sind die Praktika in der PiA nicht geblockt. In der PiA sind die Praktika begleitend. Das bedeutet, über drei Jahre Ausbildung gibt es in jeder Woche einen hohen Praxisanteil.
Interesse geweckt? Nutzen Sie die Chance, informieren Sie sich in der Sozialpädagogik über die PiA.
Natürlich gibt es auch Infos zu den anderen Formen der Erzieher_innenausbildung:
Berufliches Gymnasium Erzieher_in und Fachschule Sozialpädagogik Vollzeit!
Infos zur neuen praxisintegrierten Ausbildung Erzieher_in:
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Um in unsere PiA-Klasse aufgenommen werden zu können, benötigen Sie:
- Einen Praktikumsplatz für drei Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe, den Sie durch einen Ausbildungsvertrag oder eine Ausbildungsabsichtserklärung nachweisen.
- Einen seitens des Trägers unterschriebenen Kooperationsvertrag.
- Den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. als Kinderpflegerin oder Sozialassistentin) oder eine nicht einschlägige mindestens zweijährige Berufsausbildung in Verbindung mit 240 Praktikumsstunden im Zielfeld der Erzieherin/des Erziehers (z.B. in der Kita oder in der Jugendhilfe).
- Die Fachhochschulreife, die Sie in Verbindung mit dem Erwerb beruflicher Kenntnisse in Bildungsgängen eines Berufskollegs erworben haben: Höhere Berufsfachschule des Sozialwesens, Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Soziales (FOS 11/12) o. ä.
- Ein eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate.
Was sind die Ausbildungsinhalte?
Die Praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre, hier wechseln sich zuvor festgelegte Praktikums- und Schultage miteinander ab.
Die Ausbildung befähigt Sie nach drei Jahren als staatlich anerkannte Erzieherin und als staatlich anerkannter Erzieher bundesweit in Tageseinrichtungen für Kinder, offenen Ganztagsschulen, in Wohngruppen der Jugendhilfe sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Jugendzentrum, “offene Türen”) qualifizierte sozialpädagogische Arbeit zu leisten.
Neben Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre, ev. Religionslehre und Naturwissenschaften sind folgende Lernfelder Inhalt der Ausbildung:
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
Sie können in Vertiefungsfächern auch eigene Schwerpunkte in einem Arbeitsfeld (z. B. dem Kindergarten) und einem Bildungsbereich (z. B. Sprache und Kommunikation) setzen.
Außerdem ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung Projektarbeit.
Wie ist das Verhältnis zwischen Praktikum und Schule?
Die Theorieausbildung und die Abschlussprüfungen sind identisch mit der klassischen Ausbildung zur Erzieher_in – Unterricht und Praxis sind in der PiA lediglich anders organisiert.
Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre. Im ersten Jahr findet der Unterricht an drei Wochentagen statt. Im zweiten und dritten Jahr an zwei Wochentagen. An den übrigen Tagen findet die Ausbildung immer in der Einrichtung statt, auch in den Schulferien. Die Schule richtet zudem Blockveranstaltungen ein, in denen Inhalte vertieft werden. Diese werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eventuell kommen Exkursionen und Schulfahrten hinzu, über die wir in der Schule und nach Bedarf sprechen.
Der Unterricht beginnt um 7:55 Uhr und endet in der PiA nach Bedarf spätestens um 16:20 Uhr.
Wie finde ich einen Träger für die PiA?
Sie müssen sich für die Aufnahme in die PiA-Klasse gleichzeitig bei einem Träger sozialpädagogischer Einrichtungen (z. B. der Diakonie Stiftung Salem) und dem Leo bewerben. Der Träger muss für Einrichtungen zuständig sein, die im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke liegt, wobei auch niedersächsische Einrichtungen als Arbeitsplatz infrage kommen, sofern sie nicht weiter als 25km von der Schule entfernt sind. Bei Einrichtungen außerhalb dieser Grenze ist eine Rücksprache erforderlich.
Infrage kommen Träger, mit denen das Leo einen Kooperationsvertrag eingeht. Den Kooperationsvertrag können Sie auch selbst ausdrucken und Ihrem Träger zur Unterschrift vorlegen.
Die sozialpädagogische Einrichtung, in der Sie Ihre PiA absolvieren, muss eine Arbeitszeit zwischen 18 und 22 Wochenstunden im Durchschnitt der drei Jahre ermöglichen. Mit den Schulstunden kommt man somit auf ca. 39 Stunden pro Woche. Längere Arbeitszeiten sind teilweise notwendig und auch möglich, dürfen aber im Schnitt die 22 Wochenstunden Praxis nicht überschreiten.
Sofern Sie die Möglichkeit zur Probearbeit haben, empfehlen wir diese zu nutzen.
Wenn Träger eine Schulplatzzusage einfordern, erteilen wir nach Prüfung Ihrer bei der Schule eingegangen Bewerbungsunterlagen eine vorläufige Zusage auf einen Platz in der PiA-Klasse. Für eine endgültige Zusage benötigen wir Ihren Ausbildungsvertrag oder eine Ausbildungsabsichtserklärung, die Sie bitte so schnell wie möglich ein- bzw. nachreichen.
Was ist mit Geld und Urlaub?
Für die PiA steht Ihnen definitiv eine Ausbildungsvergütung zu, deren Höhe aber schwanken kann, da sie tariflich geregt ist und die Schule hierauf keinen Einfluss hat.
Als Richtwerte können im Jahre 2022/23 folgende Vergütungen nach TVAöD angesehen werden:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.140,69 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 1.202,07 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.303,38 Euro
Ihr Urlaubsanspruch dürfte 30 Tage betragen, außerdem sind bis zu 5 Tage Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung üblich.
Ihren Urlaub müssen Sie in den Schulferien nehmen. Manchmal sind Einrichtungen auch ihrerseits geschlossen und geben damit Urlaubstage verbindlich vor.
Ausbildungsplätze, die nicht bezahlt sind oder von tariflichen Grundsätzen grob abweichen, erkennen wir als Schule aus Gründen der Fürsorge für unsere PiA-Schüler_innen nicht an.
In den Schulferien müssen Sie an den Wochentagen, an denen Sie auch während der Schulzeit arbeiten, Ihre Arbeitskraft der Einrichtung zur Verfügung stellen. Abweichende Regelungen können zustande kommen, weil die notwendige Stundenanzahl während der Schulzeit nicht erreicht werden kann oder tariflich zwischen Ihnen und dem Träger besondere Absprachen bestehen.
Was muss ich beachten?
Vorgeschrieben ist ein Wechselpraktikum, d. h. Sie müssen im Rahmen der Ausbildung einmalig die Stammeinrichtung verlassen und nachweislich in einem anderen Arbeitsfeld arbeiten. Wenn Sie z. B. in einer Kindestageseinrichtung ausgebildet werden, müssen Sie z. B. einmal in eine offene Ganztagsgrundschule wechseln und hier als Praktikant_in arbeiten. Das Wechselpraktikum ist ein Blockpraktikum und dauert acht Wochen. Dafür werden Sie vom Träger freigestellt oder in eine andere, diesem Träger zugeordnete Einrichtung des anderen Arbeitsfeldes abgeordnet.
Nähere Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit in der Schule.
Wie bewerbe ich mich? - Pflichtnachweise?
Die übliche Bewerbungszeit läuft vom Schuljahresbeginn bis Ende Februar. Sie müssen sich auch verpflichtend über das Portal www.schueleranmeldung.de bewerben. Nach dem Bewerbungsschluss nehmen wir Sie auch auf, allerdings nur im Rahmen unserer Möglichkeiten. Sie können sich auch später bewerben und kommen ggf. auf die Warteliste.
Zur Aufnahme in die PiA-Klasse benötigen wir:
- Eine verbindliche Bewerbung über www.schueleranmeldung.de
- Ein kurzes Anschreiben, aus dem Ihre Motivation erkennbar wird, eine praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher_in zu machen.
- einen Lebenslauf
- Ihr letztes Zeugnis, aus dem Ihre schulische Berechtigung zur Aufnahme in die PiA-Klasse hervorgeht.
- Praktikumsbescheinigungen, welche Ihre Berechtigung für die Aufnahme in die PiA-Klasse darstellen.
- Ihren PiA-Ausbildungsvertrag mit dem Träger bzw. die Ausbildungsabsichtserklärung.
- Einen vom Träger unterschriebenen Kooperationsvertrag.
Sollten Nachweise noch nicht vorliegen, können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen unvollständig einreichen und eine vorläufige Zusage erhalten. Der PiA-Ausbildungsvertrag und der Kooperationsvertrag müssen dann so schnell wie möglich, spätestens aber nach Ablauf von vier Wochen, eingereicht werden.
Ihre Bewerbungsunterlagen können nur schriftlich und persönlich im Sekretariat oder per Post eingereicht werden.
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie zeitnah eine vorläufige und um Ostern eine verbindliche Zusage für einen Platz in der PiA-Klasse.
Mehr Infos - Wer sind meine Ansprechpartner_innen?
Kontaktieren Sie uns gerne:
- Guido Puszicha, Fachbereichsleiter Sozialpädagogik, Tel. 0571-83701-58, E-Mail: G.Puszicha@lsbk.de
- Andrea Lütkehölter, Bildungsgangsleiterin Fachschule für Sozialpädagogik, Tel. 0571-83701-58/-59, E-Mail: A. Luetkehoelter@lsbk.de
- Susanne Steinsiek, Praxiskoordinatorin Sozialpädagogik, Tel. 0571-83701-58/-59, E-Mail: S.Steinsiek@lsbk.de